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천지인 참부모님 독일 입성 하옵니다

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天地人 참父母님 獨逸城 入城을 眞心으로 歡迎 합니다.<?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" />

보도 자료18/ 2007-05-04

독일 상부 행정 법원 판결

문선명, 한학자 총재 독일 입국 허가

세계적인 종단 통일교회의 창시자인 문선명 총재 부부의 입국을 금지에 대해 위헌 판결을 내린다. 입국 금지 판결은 통일교회에 대한 비판에 따라 독일 코블렌츠에 위치한 라인란트-팔라티나테 법윈이 내린 바 있다.

문선명 총재는 통일교회의 창시자이자 세계적인 종교지도자이다. 당시 문 총재는 독일 프랑크푸르트에서 참 가정과 나라는 주제로 강연회를 주관하게 되어있었다. 그러나 독일 출입국 관리국에서는 문선명 총재 부부를 센겐 조약 입국 금지자 명단에 올려 독일 입국을 막았다. 입국 금지 이유로 통일교회는 소위 이단, 사이코 그룹에 속하며 독일 젊은이들에게 해를 끼칠 수 있다는 것이 제시되었다. 당시 그 판결에 대한 소송은 일단 통일교회 측의 패소로 끝났다.

그러나 연방 최고법원은 종교의 자유를 근거로 상부 행정 법원의 결정을 뒤엎어 당시 판결을 위헌으로 결론지었다. 그 뒤를 이어 이제 상부 행정 법원이 문 총재 부부 독일 입국 금지령을 위헌으로 판결 내리는 것이다.

통일교회에서는 문 총재의 방문이 매우 중요한 종교적 의미를 지닌다. 그렇기 때문에 문 총재 부부의 독일 입국은 종교적 자유의 표현인 것이다. 이 기본적인 권리가 센겐 조약으로 인해 유린되어왔다. 문 총재 부부의 입국 금지는 센겐 조약의 기본 취지와 맞지 않을 뿐 아니라 독일 출입국 법 조항에서도 타당한 근거를 찾을 수 없다.

센겐 조약으로 인해, 독일에서 시작된 입국 금지령은 센겐 조약 가입 전 국가에 영향을 미쳐 문총재 부부는 그 이후로 센겐 국가 26개국의 땅을 한 번도 밟을 수 없었다. 하지만 센겐 조약에 따른 입국 금지령은 공공 질서와 안전, 혹은 국가 안전을 위협하는 중대한 위험에 대해서만 발효되는 것이다. 문 총재의 입국은 그런 중대한 위험과는 전혀 관계가 없다.

따라서 종교적 자유의 중요성에 입각하여, 그리고 독일 출입국 법 조항에 비추어 볼 때도 문 총재 부부의 입국은 허가되어야 한다.

2007 4 19일 판결; 일련 번호7 A 11437/06.OVG

2006년11월9일 독일의 최고 국가의 헌법 법정인

Verfassungsrichter에서 독일 정부가 종교적 탄압으로

참 부모님의 독일 불입국을 불법으로 판결한 이후,

지난 4월 19일 독일의 행정 법원 Koblenz 에서

참 부모님 입국에 대한 재판이 있었다. 아직 공식적인

판결문을 받지 않았지만 오늘 5월4일 행정 법원

Koblenz홈에 발표와 매스컴의 보도가 참 부모님

독일입국 허용이다. 이젠 정부에서 참 부모님의

불입국 존함을 공식적으로 제거 하는 대에만 시간

문제로 보아야 할 것이다. 전유럽의 식구님들이

많은 전성을 드리고 있습니다. 계속 전 통일가의

식구님들의 정성을 부탁 합니다

Pressemeldung vom 04.05.2007

Pressemitteilung Nr. 18/2007

OVG: Ehepaar Mun darf nach Deutschland

Das gegen Herrn Sun Myung Mun, den Gründer der weltweiten Vereinigungskirche, und seine Ehefrau ausgesprochene Einreiseverbot ist rechtswidrig. Dies entschied das Ober­verwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz aufgrund einer Klage der Vereinigungskirche.

Herr Mun ist Gründer und Oberhaupt der Vereinigungskirche. Anlässlich einer Veranstaltung in Frankfurt am Main, bei der er einen Vortrag mit dem Titel „Die wahre Familie und ich“ halten sollte, schrieb die Grenzschutzdirektion (heute Bundespolizeidirektion) Koblenz die Eheleute Mun nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen zur Einreiseverweige­rung aus. Begründet wurde dies damit, dass die Mun-Bewegung zu den so genannten Jugendsekten und Psychogruppen zähle, von denen Gefährdungen für junge Menschen ausgehen könnten. Die gegen das Einreiseverbot erhobene Klage blieb zunächst erfolglos. Das Bundesverfassungsgericht hob aufgrund einer Verfassungsbeschwerde der Ver­einigungskirche das Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts wegen Verletzung des Rechtes auf freie Religionsausübung auf. Nach erneuter mündlicher Verhandlung stellte das Oberverwaltungsgericht nunmehr die Rechtswidrigkeit des Einreiseverbotes fest.

Dem Pastoralbesuch der Eheleute Mun komme nach dem Selbstverständnis der Vereini­gungskirche eine zentrale religiöse Bedeutung zu. Deshalb könne sie sich auf die Religions­freiheit berufen. Dieses Grundrecht sei durch das Einreiseverbot verletzt, weil hierfür weder die Voraussetzungen des Schengener Durchführungsübereinkommen noch des deutschen Aufenthaltsrechts vorlägen. Nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen habe die Ausschreibung zur Einreiseverweigerung grundsätzlich eine Einreisesperre in allen 26 Schengen-Staaten zur Folge. Die Einreise dürfe nur bei erheblichen Gefahren für die öffent­liche Sicherheit und Ordnung oder die nationale Sicherheit verweigert werden. Solche Gefahren, gingen vom Besuch der Eheleute Mun jedoch nicht aus. Wegen des hohen Gewichts der Religionsfreiheit dürfe die Einreise des Ehepaar Muns auch nicht aufgrund des deutschen Aufenthaltsgesetzes verboten werden.

Urteil vom 19. April 2007, Aktenzeichen: 7 A 11437/06.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

56068 Koblenz

<http://www.earthtimes.org/articles/show/59233.html>

Judges clear religious leader Moon to enter <?xml:namespace prefix = st1 ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:smarttags" />Germany


Posted : Fri, 04 May 2007 10:36:00GMT
Author : DPA
Category : Europe (World)
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Europe World News | Home
Koblenz, Germany- German judges cleared South Korean religious figure Sun
Myung Moon, 87, on Friday to enter Germany, telling the government he is not
a threat to national security. A German visa ban had hampered him from
meeting adherents in much of the European Union. The government, which is
concerned that his Unification Church may manipulate young people, is
entitled to appeal.The superior administrative tribunal of Rhineland Palatinate state, which
has oversight over the border police command, ruled that the 1995 ban on
Moon and his wife was illegal.The tribunal in Koblenz said entry could only be barred where there was a
considerable threat to public safety or to national security. The Moons did
not pose such a threat.Germany's constitutional court had referred the case last November to the
tribunal after deciding the 1995 ban was a restriction on religious freedom.
In 2002, the tribunal had confirmed the ban.Because of the EU's open borders, the German ban effectively blocks travel
to nearby nations, where border police use the list of German bans to bar
entry to aliens.Youth-welfare officials regard Moon's organization as a sect that exploits
the psychological instability of many young people.Government officials had also argued that Moon's right-wing political views
were contrary to the German constitution's commitment to a combination of
social security with free markets.The Unification Church says it has 1,300 members in Germany and 10,000
"sympathizers."The government alleged that the
Unification Church, founded in Seoul in
1954, directs members who they are to marry and sets restraints on those who
attempt to leave the movement. The group practices mass weddings.Copyright © 2007 Respective Author Freitag 04.05.2007,
19:22 Uhr

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Freitag 04.05.2007, 19:21 Uhr

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POLITIK

FOCUS

FOCUS

Urteil

Gründer der Mun-Sekte darf einreisen

Der Gründer der Mun-Sekte, Sun Myung Mun, darf doch nach Deutschland einreisen. Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz erklärte ein Einreiseverbot für rechtswidrig.

Das geht aus dem am Freitag in Koblenz veröffentlichten Urteil hervor. Das Einreiseverbot verletzte das Grundrecht der Religionsfreiheit, hieß es. Eine Einreise dürfe nur bei erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder für die nationale Sicherheit verweigert werden. Solche Gefahren gingen von dem Besuch der Eheleute Mun nicht aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann der Bund als Kläger innerhalb von vier Wochen Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht einlegen (Az.: 7 A 11437/06.OVG).Inneministerium verhinderte EinreiseMun hatte im November 1995 in Frankfurt am Main einen Vortrag halten wollen. Die Grenzschutzdirektion Koblenz verweigerte aber auf Bitten des Bundesinnenministeriums die Einreiseerlaubnis. Zur Begründung hieß es, dass die Mun-Bewegung zu den Jugendsekten und Psychogruppen zähle, von denen eine Gefahr für junge Menschen ausgehen könne.Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte im November 2006 das Einreiseverbot aus dem Jahr 1995 für San Myung Mun und seine Frau aufgehoben, weil dies gegen die Religionsfreiheit verstoße. Das Gericht verwies die Sache damals zur erneuten Entscheidung an das OVG zurück, das das Verbot im Jahr 2002 noch bestätigt hatte.OVG: Besuch hat zentrale religiöse BedeutungDie OVG-Richter hoben das Einreiseverbot jetzt auf. Dem Besuch des Ehepaars Mun komme nach dem Selbstverständnis ihrer Kirche eine zentrale religiöse Bedeutung zu. Daher könne sich die Kirche auf die Religionsfreiheit berufen. Diese wiege so schwer, dass das deutsche Aufenthaltsgesetz kein Einreiseverbot rechtfertige. Auch nach dem Schengener Abkommen könne die Einreise nicht verweigert werden, weil vom Ehepaar Mun keine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder die nationale Sicherheit ausgeheNach Berichten über die Isolation von Anhängern in religiösen Zentren war die 1954 in Südkorea gegründete Mun-Sekte in den 80er-Jahren in Deutschland ins Zwielicht geraten. In der Bundesrepublik hat die Vereinigungskirche, die die Bundesregierung als Jugendsekte einschätzt, nach eigenen Angaben rund 1300 Mitglieder und etwa 10 000 Sympathisanten.

fe/dpa/ddp

관련자료

댓글 4

김영숙님의 댓글

목사님! 당연히 그렇게되어야하지않겠습니까?
할렐루야!!!!!! 합창과함께 온우주에 이모든 기쁨을.....
참부모님 입성 하시는 날 저도 그자리에가서 참부모님의
은혜를 입기를 소원하며 정성을 모으겠습니다.

기쁜소식 바삐주신 목사님 감사 감사
건강하시고 하루빨리 남북이 하나 세계도 하나되는그날까지.....
승리의 개가를 울리는 그날까지....

Alpus님의 댓글

문공주님 위사진은 독의 상징인 베르린에 있는 브란덴부르크문(Brandenburgertor)에 그앞에 참부모님 천정궁 입궁 사진을 올렸습니다.
냉전시대에 분열된 동서 베를린의 유일한 관문이었던 브란덴부르크문은 오랜 역사를 베를린과 함께해 온 베를린의 상징이며. 아테네 아크로폴리스의 프로폴리아를 본떠 만든 고전주의 양식의 건축물로서 18세기 말에 세워졌고. 문 위에는 조각가 샤토가 제작한 2륜마차 동상 ‘승리의 콰드리가’가 있으며. 제2차 세계대전 때 전화를 입어 1957~1958년 복원되었으며, 동상도 다시 주조되었습니다.

문정현님의 댓글

알 프스 목사님
기쁜 소식 고맙습니다.
이제 마지막 골고다 처럼 버티고 있는
일본국 입성도 하루속히 해결 되어지기를
기원합니다.

유럽은 하나의 울타리 처럼 공유되는
공통분모가 많으니 자연스레 큰 영향력으로
기대가 됩니다.

올려주신 참부모님 존영은 처음 보는 사진 같습니다.
참 좋은 사진/ 멋진 포즈 고맙습니다.

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